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Kollegen werben, Prämie erhalten!

Freunde und Bekannte zu Kollegen machen und eine Prämie erhalten

Du bist Mitarbeiter der WIR Energie GmbH und kennst jemanden, der sich beruflich verändern möchte? Dann empfehle uns weiter! Du erhältst dafür  eine Prämie in Höhe von bis zu 2000 € (brutto).

Es funktioniert ganz einfach:  Fülle dazu die Rückseite mit den nötigen Kontaktdaten aus, unterschreibe die Einverständniserklärung und reiche diese Unterlagen in einer unserer Niederlassungen ein. Wir melden uns telefonisch oder per Mail bei Dir, wenn aus Deiner Werbung ein neues Arbeitsverhältnis entsteht. Du erhältst als Dankeschön dann eine Prämie in Höhe von bis zu 2000 € (brutto).

Aktionslaufzeit vom 1.06.2023 bis 31.12.2024

Teilnahmebedingungen

1. Prämienberechtigung (wer erhält eine Prämie?)

Eine Prämienberechtigung entsteht nur, wenn der Empfehlungsnachweis mit unterschriebener Einverständniserklärung des geworbenen Kollegen* vorliegt und ein Arbeitsvertrag über eine mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigung zwischen der WIR ENERGIE GmbH (Kurz WIR ENERGIE) und dem neuen Kollegen zustande gekommen ist.

Geworben werden können nur Personen,

  • die über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Elektriker verfügen
  • die zum Zeitpunkt der Werbung in keinem Arbeitsverhältnis mit der WIR ENERGIE stehen
  • die zuvor noch nicht Mitarbeiter der WIR ENERGIE waren
  • deren Daten noch nicht in der Bewerberdatenbank der WIR ENERGIE gespeichert sind.

Von der Kampagne ausgeschlossen sind Mitarbeiter der WIR ENERGIE, die mit Verwaltungs-, Vertriebs-, Personal- und Recruiting-Aufgaben betraut sind.

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Prämienhöhe und Auszahlungszeiträume

Für die erfolgreiche Empfehlung eines neuen Kollegen, der von der WIR Energie GmbH (Kurz WIR Energie) eingestellt wird, erhalten Sie eine Prämie in Höhe von insgesamt bis zu 2.000 € (brutto) je nach abgeschlossenem Arbeitszeitmodell, welche in drei Beträgen ausgezahlt wird.

Der Anspruch auf den ersten Teil der Prämie in Höhe von 500 € entsteht, für den werbenden Mitarbeiter nach einem vollen Beschäftigungsmonat des neuen Kollegen und der Anspruch auf die zweite Hälfte der Prämie in der Höhe von 750 € entsteht nach sechs vollen Beschäftigungsmonaten des neuen Kollegen. Der Anspruch auf den dritten Teil der Prämie in der Höhe von 750 € entsteht nach zwölf vollen Beschäftigungsmonaten, sofern sich der werbende Mitarbeiter und der neue Kollege zum Zeitpunkt des Anspruches in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der WIR Energie befinden und der Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht unterbrochen ist oder war. Die Prämienauszahlung erfolgt im Folgemonat des jeweils erworbenen Anspruchs.

3. Kann ich den Empfehlungsnachweis nachreichen?
Nein, eine nachträgliche Einreichung ist nicht möglich.
4. Gibt es weitere Ausschlusskriterien?

Ja, die Empfehlung ist in bestimmten Fällen gesetzlich unzulässig. So darf der geworbene Kollege keinesfalls unzumutbar belästigt oder unter Druck gesetzt werden/worden sein. Dies gilt insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Werbung über Telefon-, E-Mail oder andere Wege ohne seine Zustimmung.

Der geworbene Kollege darf nicht durch falsche Versprechungen, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen getäuscht werden.

Wir sind berechtigt/verpflichtet, den werbenden Mitarbeiter von dieser Kampagne auszuschließen und/oder die Prämie nicht auszuzahlen, wenn solche Sachverhalte vorliegen.

5. Was passiert mit meinen Daten?

Wir gehen mit Ihren Daten vertraulich um. Wir holen uns mit dem Empfehlungsnachweis zunächst Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung ein. Ihre Daten speichern wir nur zweckbezogen und nicht länger als nötig. Unmittelbar nach Abschluss des Prozesses, der bei uns maximal 6 Monate dauert, erfolgt die Löschung der Daten. Nach Auszahlung einer Prämie werden lediglich abrechnungsrelevante Unterlagen aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für einen Zeitraum von 10 Jahren archiviert. Im Anschluss daran werden die Unterlagen vernichtet.

Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, ohne dass hierdurch rechtliche Nachteile entstehen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Widerrufenden umgehend gelöscht. Das Verfahren zum Zweck der Prämienzahlung kann dann jedoch möglicherweise nicht vollständig umgesetzt werden.